Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist mit der BITV-RP weitgehend vereinbar.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich oder könnten eingeschränkt zugänglich sein. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
- Das Landtagsquiz könnte nur eingeschränkt zugänglich sein.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte könnten nicht barrierefrei sein.
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
- Die Navigation könnte teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar sein und könnte somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig erfüllen.
- Es könnte vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen) geben.
- Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
- ggf. live übertragene zeitbasierte Medien,
- Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich.
c) Unverhältnismäßige BelastungUnsere eingebundenen Videos sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Der Landtag Rheinland-Pfalz ist allerdings bemüht, dafür Alternativen bereitzustellen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von jugend-im-landtag.rlp.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten oder sich an
Andreas Jaeger, Abteilung Kommunikation, Referat „Politische Bildung I“, 06131-2082203, andreas.jaeger@landtag.rlp.de oder an
Christine Ehrhardt, Abteilung Kommunikation, Referat „Politische Bildung II“, 06131-2082264, christine.ehrhardt@landtag.rlp.de
wenden.
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von jugend-im-landtag.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.jugend-im-landtag.rlp.de/www.lb.rlp.de
Kontaktformular